Anbei meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Unterricht bei mir. 

 

Inhalt:

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

§ 3 – Entlohnung

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

§ 5 – Kündigung

§ 6 – Zusätzliche Vereinbarungen

 

 

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

(1.1) Das Dienstverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags.

(1.2) Die Nachhilfe findet in einem vorher vereinbarten Umfang statt. Mehr oder weniger Stunden können nach Absprache flexibel vereinbart werden.

In den Ferien und an Feiertagen entfällt der Unterricht nur bei voriger Absage (mind. eine Woche im Voraus).

(1.3) Die Lehrkraft sowie die lernende Person verpflichten sich, vereinbarte Termine wahrzunehmen. Kann eine Vertragspartei eine abgesprochene Nachhilfestunde nicht wahrnehmen, ist dies der anderen Vertragspartei so früh wie möglich, aber bis spätestens 72 Stunden im Voraus mitzuteilen.

In Krankheitsfällen kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis 8.00 Uhr am Tag des Termins abgesagt werden.

Bei versäumter oder verspäteter Absage durch die Lehrkraft hat die lernende Person Anspruch auf einen zeitnahen Terminvorschlag:

Bei versäumter oder verspäteter Absage durch die lernende Person hat die Lehrkraft Anspruch auf Bezahlung:

-        72-24 Stunden im Voraus: Anspruch auf 50%

-        Weniger als 24 Stunden im Voraus: Anspruch auf 100%.

Sollte ein Termin erst später wahrgenommen werden können, muss dies kommuniziert werden. Sollte eine Vertragspartei ohne vorige Kommunikation zum Termin mehr als 20 Minuten zu spät erscheinen, verfällt die Stunde.

Absagen erfolgen schriftlich, falls nicht individuell anders vereinbart, per E-Mail, SMS oder WhatsApp (NICHT via Skype).

 

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

(2.1) Die Lehrkraft übernimmt die Nachhilfe im Fach Latein.

(2.2) Die Lehrkraft verpflichtet sich, die lernende Person dabei zu unterstützen, Lerndefizite aufzuarbeiten, und auf Fragen und Anmerkungen des Schülers nach bestem Wissen einzugehen.

(2.3) Die lernende Person bemüht sich, vorhandene Lerndefizite aufzuarbeiten, und bereitet den Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft gewissenhaft vor.

 

§ 3 – Entlohnung

Die Lehrkraft erhält eine Entlohnung des Stundensatzes: (https://www.lateinunterricht.com/kursangebot-1/preise/)

Pakete sind im Voraus zu bezahlen. Wird nichts gegenteiliges vereinbart, folgt nach Ende der letzten Stunde ein neues Paket.

Die Auszahlung der Entlohnung erfolgt direkt zwischen der lernenden Person/gesetzl. Vertreter*in und der Lehrkraft.

 

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

(4.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für das Unterrichten der lernenden Person wesentlichen Auskünfte zu erteilen.

(4.2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

§ 5 – Kündigung

Erfolgt die Bezahlung des Nachhilfeunterrichts monatlich, ist der Vertrag bis zum 15. eines Monats zum jeweiligen Monatsende kündbar. Wird die Entlohnung pro Termin entrichtet, ist die Kündigung an jedem Tag des Monats zum Ablauf des Folgetags möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an info@lateinunterricht.com).

 

§ 6 – Zusätzliche Vereinbarungen

 

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.