AGBs

Um Missverständnissen vorzubeugen, findet ihr hier schriftlich meine AGBs. Zunächst die Einzelstunden, weiter unten findet ihr noch die Vereinbarungen zum Monatsbeitrag.  

a) Einzelstunden

 

 Inhalt:

 

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

 

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

 

§ 3 – Vergütung

 

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

 

§ 5 – Abwerbeverbot

 

§ 6 – Schlussbestimmungen

 

 

 

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

 

(1.1) Das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern beginnt mit Vereinbarung der ersten Unterrichtsstunde.

 

(1.2) Vereinbarte Unterrichtstermine sind verbindlich und pünktlich wahrzunehmen.
Ist eine Teilnahme nicht möglich, muss die Absage so früh wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn, in Textform (E-Mail, SMS oder WhatsApp) erfolgen, sofern keine andere Form vereinbart wurde.

 

(1.3) Folgen verspäteter oder versäumter Absagen

 

  • Verspätete oder versäumte Absage durch die Lehrkraft:
    Die lernende Person hat Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin.
  • Verspätete oder versäumte Absage durch die lernende Person:
    Es gelten folgende pauschale Entschädigungen:

 

-            Absage zwischen 72 und 24 Stunden vor dem Termin: 50 % der Unterrichtsgebühr

 

-            Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der Unterrichtsgebühr

 

(1.4) Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Erscheint eine Vertragspartei ohne vorherige Ankündigung mehr als 15 Minuten zu spät, gilt der Termin als nicht wahrgenommen.

 

  • Verspätung der lernenden Person: Der Termin wird wie eine Absage unter 24 Stunden berechnet (100 % der Unterrichtsgebühr).
  • Bei Verspätung der Lehrkraft: Die lernende Person erhält einen Ersatztermin.

 

(1.5) Absagen erfolgen schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp (nicht über Teams), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

 

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

 

(2.1) Die Lehrkraft übernimmt die Nachhilfe im Fach Latein.

 

(2.2) Die Lehrkraft verpflichtet sich, die lernende Person nach bestem fachlichem Wissen bei der Aufarbeitung von Lerndefiziten zu unterstützen und fachliche Fragen im Rahmen des Unterrichts zu beantworten.

Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen bestimmter Noten wird nicht geschuldet.

 

(2.3) Die lernende Person verpflichtet sich, den Unterricht angemessen vorzubereiten und aktiv am Lernprozess mitzuwirken.

 

 

§ 3 – Vergütung

 

(3.1) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich am Monatsende. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

 

(3.2) Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto der Inhaberin des Unterrichtsangebots.

 

(3.3) Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß der Preisliste unter: www.lateinunterricht.com/preise
Diese Preisliste ist Bestandteil des Vertrags.
Preisänderungen werden mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

 

 

 

 

 

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

 

(4.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für die Durchführung des Unterrichts wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitzuteilen.

(4.2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen sowie persönliche Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4.3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(4.4) Audio- oder Videoaufzeichnungen des Unterrichts sind nur mit vorheriger Zustimmung aller beteiligten Personen zulässig.

 

 

§ 5 – Abwerbeverbot

 

Die lernende Person bzw. deren gesetzliche Vertretung verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für zwölf Monate nach dessen Beendigung keine für Lateinunterricht.com tätigen Lehrkräfte direkt für Unterrichtsleistungen außerhalb von Lateinunterricht.com zu beauftragen, hierzu aufzufordern oder ohne Zustimmung der Inhaberin direkt zu beschäftigen.

 

Bei einem schuldhaften Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände festgesetzt wird.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft.

 

 

 

§ 6 – Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

b) Monatsbeitrag

 

Inhalt:

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

§ 3 – Vergütung

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

§ 5 – Kündigung

§ 6 – Schlussbestimmungen

 

§ 1 – Beginn und Umfang der Nachhilfe

(1.1) Das Nachhilfeverhältnis zwischen den Vertragsparteien beginnt mit Vereinbarung der ersten Stunde.

(1.2) Die Nachhilfe erfolgt an (einem) regelmäßigem/n, zuvor vereinbarten Termin(en) in einem vorher abgesprochenen Umfang.

Abweichungen vom vereinbarten Unterrichtsumfang (Mehr- oder Minderstunden) können nach vorheriger Absprache vereinbart werden.

Stunden, die zum festgesetzten Termin abgesagt oder durch andere Umstände (zum Beispiel Ferien, Krankheit oder Feiertage o.Ä.) nicht wahrgenommen werden können, verfallen ersatzlos, sofern keine anderslautende individuelle Vereinbarung besteht.

(1.3) An bundesweit geltenden gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die hierfür ausfallenden Stunden gelten mit der vereinbarten monatlichen Vergütung als abgegolten.

Die monatliche Pauschale berücksichtigt insgesamt bis zu zwölf unterrichtsfreie Wochen pro Kalenderjahr. Fallen darüber hinaus mehr als zehn Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr aus Gründen aus, die von der Lehrkraft zu vertreten sind (Feiertage ausgenommen), werden diese nach Absprache nachgeholt oder anteilig erstattet.

(1.4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verhinderung ist die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich zu informieren.

Von der lernenden Person versäumte Unterrichtsstunden werden nicht erstattet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(1.5) Verspätungen sind der jeweils anderen Vertragspartei möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Erscheint die lernende Person ohne vorherige Mitteilung mehr als 15 Minuten nach Beginn der Unterrichtseinheit, gilt die Stunde als wahrgenommen und verfällt ersatzlos.

Verspätungen der Lehrkraft werden durch eine entsprechende Verlängerung, Nachholung oder anteilige Anrechnung ausgeglichen.

(1.6) Absagen haben in Textform zu erfolgen. Zulässige Kommunikationswege sind insbesondere E-Mail, SMS oder WhatsApp. Absagen über Skype, Microsoft Teams oder vergleichbare Unterrichtsplattformen gelten nur dann als wirksam, wenn ihr Eingang von der Lehrkraft bestätigt wurde.

 

§ 2 – Inhalte des Nachhilfeunterrichts

(2.1) Die Lehrkraft übernimmt die Nachhilfe im Fach Latein.

(2.2) Die Lehrkraft verpflichtet sich, die lernende Person nach bestem fachlichem Wissen bei der Aufarbeitung von Lerndefiziten zu unterstützen und fachliche Fragen im Rahmen des Unterrichts zu beantworten.

Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen bestimmter Noten wird nicht geschuldet.

(2.3) Die lernende Person verpflichtet sich, den Unterricht angemessen vorzubereiten und aktiv am Lernprozess mitzuwirken.

§ 3 – Vergütung

(3.1) Die Vergütung erfolgt monatlich auf Grundlage des vereinbarten Unterrichtsumfangs.

Die Lehrkraft erhält eine Entlohnung in Höhe von s.Preise pro Kalendermonat für den unter §1 festgesetzten Umfang.

(3.2) Zusätzliche Stunden werden mit s.Preise berechnet.

(3.3.) Die Auszahlung der Entlohnung erfolgt direkt zwischen der lernenden Person bzw. deren gesetzlichen Vertretung und der Lehrkraft.

(3.4) Die Lehrkraft stellt am Ende jedes Monats eine Rechnung über den fälligen Betrag aus.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

(3.5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Lehrkraft berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Zusätzlich können angemessene Mahnkosten erhoben werden.

(3.6) Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Lehrkraft den Unterricht bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen.

 

§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht

(4.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für die Durchführung des Unterrichts wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitzuteilen.

(4.2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen sowie persönliche Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4.3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(4.4) Audio- oder Videoaufzeichnungen des Unterrichts sind nur mit vorheriger Zustimmung aller beteiligten Personen zulässig.

 

§ 5 – Kündigung

Der Vertrag kann bis zum dritten Kalendertag eines Monats zum Ende desselben Monats gekündigt werden.

Im ersten Vertragsmonat beträgt die Kündigungsfrist abweichend hiervon zwei Wochen zum Monatsende.

Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann insbesondere per E-Mail an [email protected] erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 6 – Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.